Apostolische Sukzession

Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge beschreibt die kontinuierliche Weitergabe des Sendungsauftrags der Apostel und deren Nachfolger bis in die Gegenwart und legitimiert die traditio apostolica, die Treue zur urchristlichen Tradition und die unverfälschte Weitergabe der Glaubensinhalte.[1] Zur Erfüllung dieser Kontinuität wird vor allem in den vorreformatorischen Kirchen eine stetige Reihe von Bischofsweihen als konstitutiv für das Bischofsamt angesehen.

Im Neuen Testament wurden die Apostel durch Jesus Christus ausgesandt und mit Vollmacht ausgestattet, die Kirche zu leiten. Diese gaben ihre Sendung weiter, woraus sich nach der Tradition der frühen Kirche das Bischofsamt entwickelte. Durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen gelten die Bischöfe in den vorreformatorischen Kirchen bis in die heutige Zeit als Nachfolger der Apostel.

Während die apostolische Sukzession in den ersten christlichen Jahrhunderten aus Sicht der historischen Wissenschaft nicht nachweisbar ist, gilt sie ab dem 12. Jahrhundert als historisch gesichert.

Im Protestantismus wird die Sukzession nicht primär auf die Weitergabe der Amtsvollmacht, sondern auf die Treue zum Glauben (successio fidei) bezogen.[1]

  1. a b Peter Kistner: Das göttliche Recht und die Kirchenverfassung. Band 1. LIT Verlag Münster, 2009, ISBN 978-3-8258-1746-6, S. 179 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

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